Ingenieurbüro Mario Benke
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Warum sich Eigenverbrauch in den kommenden Jahren immer mehr lohnt...

Solarstrom mit EigenverbrauchMit der Novellierung zum EEG 2009 ist eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom (vgl. § 33 Abs. 2 EEG 2009) für Neuanlagen eingeführt worden. Diese Vergütung wird 20 Jahre für jede Kilowattstunde Solarstrom gezahlt, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten (z.Bsp. Mieter, Nachbar) in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbraucht wird.
Für Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung gelten ab 01.01.2011 folgende Vergütungen:
bis 30 kWp      --> 28,74 Ct/kWh
ab 30 kWp      --> 27,33 Ct/kWh
ab 100 kWp    --> 25,86 Ct/kWh
ab 1.000 kWp --> 31,56 Ct/kWh

Anlagen (ab 01.01.2011 installiert) an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) beim Eigenverbrauch des Solarstromes (begrenzt auf PV-Anlagen bis 500 kWp):

Anlagengröße Direktverbrauchsanteil Vergütung
bis 30kWp über 30% 16,74 Ct/kWh
ab 30kWp über 30% 15,33 Ct/kWh
ab 100kWp über 30% 13,86 Ct/kWh
bis 30kWp unter 30% 12,36 Ct/kWh
ab 30kWp unter 30% 10,95 Ct/kWh
ab 100kWp unter 30% 9,48 Ct/kWh

Solarstromanlagen zu Jahresbeginn besonders günstig

Ein eigenes Solarkraftwerk auf dem eigenen Dach bringen dem Besitzer Jahr für Jahr, Kilowattstunde für Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die dabei entstehende Rendite steigt noch weiter an, wenn der Strom selbst verbraucht wird. Sie liegt durchschnittlich zwischen 4 und 10% je nach Ort und Lage der Solarstromanlage (siehe Stiftung Warentest FINANZtest 08/2009).




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